Namensänderung für Selbstständige
Selbstständige haben zwei Ebenen: die private Namensänderung und die geschäftliche. Melde den neuen Namen dem Gewerbeamt und dem Finanzamt und aktualisiere danach Rechnungen, Impressum, Verträge und Bankdaten.
Zuletzt geprüft: 6. August 2026
Kostenlos starten · Keine Zahlungsdaten erforderlich
- Erster Schritt
- Gewerbe und Steuer melden
- Pflicht
- Rechnungsangaben korrigieren
- Öffentlich
- Impressum und Profile
- Wichtig
- Bank und Zahlungsdienste
Als Selbstständige oder Selbstständiger trägst du deinen Namen an Stellen, die Angestellte nicht haben: Rechnungen, Impressum, Verträge, Angebote, Profile und teilweise die Firmierung selbst.
Dieser Hub sortiert die geschäftliche Seite. Die private Reihenfolge mit Ausweis, Bank und Versicherungen läuft parallel weiter.
So gehst du vor.
Gewerbeamt und Finanzamt zuerst
Eine Namensänderung der Betriebsinhaberin oder des Betriebsinhabers ist beim Gewerbeamt anzuzeigen. Beim Finanzamt sorgt die Meldung dafür, dass Bescheide und Steuerkonto zum neuen Namen passen.
Rechnungen und Verträge anpassen
Rechnungen müssen den vollständigen Namen der leistenden Person tragen. Stelle Vorlagen, laufende Verträge, Angebote und Mahnungen deshalb zeitnah um.
Öffentliche Auftritte nachziehen
Impressum, Website, Datenschutzerklärung, Profile, Portale und Verzeichnisse zeigen deinen Namen nach außen. Sie sollten mit den amtlichen Daten übereinstimmen.
Geschäftskonto und Kundenkommunikation
Bank, Zahlungsdienste und Buchhaltungstools brauchen denselben Namen wie deine Rechnungen. Stammkunden informierst du am besten aktiv, damit Zahlungen zugeordnet bleiben.
Diese Stelle ist eine von vielen.
Deine Checkliste zeigt dir alle, die für dich gelten, mit Unterlagen, Aufwand und der Reihenfolge, in der du sie abarbeitest.
- Persönliche Reihenfolge
- Nur relevante Stellen
- Unterlagen pro Aufgabe
Wenn du nicht jede Stelle selbst suchen willst.
Die Checkliste ist kostenlos. Plus schaltet für alle Aufgaben die Recherche- und Schreibarbeit frei.
- Deine Checkliste. Kostenlos, auf deine Situation zugeschnitten.
- Der richtige Kontakt. Die Adresse, die Namensänderungen bearbeitet, nicht die von der Kontaktseite.
- Dein fertiges Anschreiben. Mit deinen Daten ausgefüllt, zum Kopieren oder als PDF zum Ausdrucken.
Selbstständige: die Fragen, die dabei aufkommen.
Die Fragen, die zu diesem Thema fast immer kommen, mit der kürzesten ehrlichen Antwort.
Offizielle Quellen.
Geprüft am 6. August 2026. Für Fristen, Formulare und Login-Wege gilt immer die aktuelle Seite der zuständigen Stelle.
- § 14 GewO: Anzeigepflicht bei Gewerbebetrieben
Nennt die Namensänderung der Gewerbetreibenden als anzeigepflichtige Änderung.
- § 14 UStG: Ausstellung von Rechnungen
Pflichtangaben auf Rechnungen, einschließlich vollständigem Namen.
- ELSTER: Mein Benutzerkonto
Ort für Profildaten, Zertifikat und Nachrichten an das Finanzamt.
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