Mietwagen nach der Namensänderung: Führerschein, Karte, Buchung
Warum am Mietwagenschalter drei Namen zusammenpassen müssen, welcher davon nach der Hochzeit am längsten alt bleibt und wie du die Übergabe entspannt hältst.
Direkte Antwort
Autovermieter verlangen bei der Übergabe Führerschein, Ausweis und ein Zahlungsmittel, das auf den Hauptfahrer ausgestellt ist, und zwar im Original. Nach einer Namensänderung solltest du deshalb vor der Buchung prüfen, welcher Name auf welchem dieser Dokumente steht, und die Buchung daran ausrichten.
Wichtigste Punkte
- Der Führerschein bleibt nach der Hochzeit oft am längsten im alten Namen.
- Die Kreditkarte muss auf den Hauptfahrer lauten, ein gemeinsames Konto reicht dafür nicht automatisch.
- Kopien und digitale Karten im Smartphone werden am Schalter häufig nicht akzeptiert.
Drei Dokumente, drei mögliche Namensstände
Am Schalter werden drei Dinge nebeneinandergelegt: die Buchung, dein Führerschein und deine Karte. Der Personalausweis kommt als Identitätsnachweis dazu. Nach einer Hochzeit sind diese Stände selten gleichzeitig aktuell, weil sie von unterschiedlichen Stellen ausgestellt werden.
Der Ausweis wechselt zuerst, weil er mit falscher Namensangabe ungültig wird. Die Karte folgt, sobald die Bank die Daten geändert und neu produziert hat. Der Führerschein bleibt am längsten alt, weil er nicht automatisch ungültig wird und viele ihn deshalb nicht tauschen.
Was Vermieter tatsächlich verlangen
Die ADAC Autovermietung nennt als Anmietvoraussetzungen einen gültigen Führerschein, einen gültigen Personalausweis oder Reisepass und eine EC- oder Kreditkarte, die auf den Namen des Hauptfahrers ausgestellt ist. Alle Dokumente sind im Original vorzulegen, Kopien oder ein im Smartphone hinterlegtes Zahlungsmittel werden nicht akzeptiert.
Die Karte des Partners oder ein gemeinsames Konto mit nur einem Karteninhaber löst dieses Problem nicht. Wenn der Name auf der Karte nicht zum Hauptfahrer passt, wird die Kaution nicht autorisiert, und im schlechtesten Fall steht ihr ohne Auto da.
- Buchung auf den Namen ausstellen, der am Reisetag im Führerschein steht
- Karteninhaber und Hauptfahrer identisch halten
- Zusatzfahrer vorab eintragen, nicht erst am Schalter
- Bei Auslandsanmietung zusätzlich die Anforderungen des Ziellands prüfen
Der Führerschein als Sonderfall
Deine Fahrerlaubnis bleibt bestehen, auch wenn im Führerschein noch der Geburtsname steht. Praktisch entsteht das Problem erst durch die Kombination: Der Ausweis zeigt den Ehenamen, der Führerschein den alten Namen, und der Mitarbeitende am Schalter sieht zwei verschiedene Namen.
Nimm für diesen Fall die Eheurkunde oder eine Kopie davon mit. Wenn du regelmäßig Autos mietest oder im Ausland unterwegs bist, ist ein Umtausch des Führerscheins die dauerhaftere Lösung. Wie das bei dir läuft, klärt deine Fahrerlaubnisbehörde.
Kleiner Test vor der Buchung
Lege Führerschein, Ausweis und Karte nebeneinander. Wenn dort drei Namen stehen, buche nicht, bevor das geklärt ist.
Buchungsportale und Kundenkonten
Bei Buchungen über Vergleichsportale kommt eine vierte Stelle dazu: das Portalkonto. Ändere den Namen dort und beim Vermieter, sonst laufen Voucher, Rechnung und Mietvertrag auseinander.
Dasselbe gilt für Vielmieterprogramme und hinterlegte Führerscheindaten. Diese Profile sind selten dringend, aber sie sorgen später für Rückfragen, wenn niemand sie angefasst hat.
Häufige Fragen zu diesem Thema.
Kurz beantwortet, ohne dass du dafür zurück in den Text musst.