Namensänderung bei der Agentur für Arbeit

Der Agentur für Arbeit meldest du den neuen Namen über die Veränderungsmitteilung: online im eService, in der App BA-mobil, schriftlich, telefonisch oder persönlich. Auch die Heirat selbst gehört zu den meldepflichtigen Veränderungen.

Zuletzt geprüft: 6. August 2026

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Weg
eService, App, Schrift, Telefon
Meldepflichtig
Auch die Heirat selbst
Zeitpunkt
So früh wie möglich
Danach prüfen
Bescheid und Bankverbindung

Wer Arbeitslosengeld bezieht oder arbeitsuchend gemeldet ist, hat eine Mitteilungspflicht. Sie umfasst nicht nur Einkommen und Umzug, sondern ausdrücklich auch die Heirat.

Der neue Name ist dabei mehr als Formsache: Er muss zu Bescheiden, Bescheinigungen und der Bankverbindung passen, auf die gezahlt wird.

So gehst du vor.

  1. Veränderungsmitteilung wählen

    Die Agentur bietet ein Änderungsformular an, das du online ausfüllst und abschickst. Alternativ gehen die Kundenapp BA-mobil sowie der persönliche, schriftliche oder telefonische Weg.

  2. Heirat und Namen zusammen melden

    Die Heirat gehört selbst zu den mitzuteilenden Veränderungen. Melde sie gemeinsam mit dem neuen Namen, damit die Akte vollständig ist.

  3. Nachweise klären

    Welche Unterlagen die Agentur für deine Veränderung braucht, erfragst du bei deiner zuständigen Agentur für Arbeit. Halte die Eheurkunde bereit.

  4. Folgeunterlagen prüfen

    Kontrolliere nach der Änderung Bescheide, Bescheinigungen und die hinterlegte Bankverbindung, damit Name und Zahlungsempfänger zusammenpassen.

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Agentur für Arbeit: die Fragen, die dabei aufkommen.

Die Fragen, die zu diesem Thema fast immer kommen, mit der kürzesten ehrlichen Antwort.

Ja. Die Heirat zählt ausdrücklich zu den Veränderungen, die du mitteilen musst, ebenso wie Umzug, neue Bankverbindung oder Aufnahme einer Beschäftigung.

Offizielle Quellen.

Geprüft am 6. August 2026. Für Fristen, Formulare und Login-Wege gilt immer die aktuelle Seite der zuständigen Stelle.

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